King^Lully: ehtische Fragen bei der Strafzumessung

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Machen Sie doch bitte Ihr persönliches Deutschland-ist-so-ungerecht-Blog auf, schreiben dort Ihre originellen Ansichten 'rein und verschonen Sie bitte uns mit ihrem unreflektierten, unrecherchierten BILD-Leser-Geblubber.

So darf man meine Meinungsäusserungen, die doch zumeist abseits des mainstreams und auf originelle Art und Weise Sachverhalte bearbeiten, eigentlich nicht nennen.

Findest Du es nicht auch merkwürdig, dass bei Straftaten teilweise bis zum geht nicht mehr der soziale Kontext des Täters berücksichtigt wird und es fast immer zu Milderungen bei der Strafzumessung kommt?

Oder in diesem konkreten Fall: Klaute ich etwas, wenn sich Gelegenheit böte, würde das vom Richter dahingehend ausgelegt, dass ich so zu sagen verführt worden wäre vom vielen Schmuck im unverschlossenen Juweliersgeschäft.

Die Strafzumessung würde sich halbieren oder vierteln, aber wäre das gerecht? - Mal alle darüber nachdenken!   ;)