Ahoi Struppi,
.. würde dies Bedeuten das wenn in einer ausschreibung steht "Berufserfahrung gewünscht" oder "min. 5 Jahre Berufserfahrung" und ich mich trotzdem bewerbe obwohl ich es nicht wirklich habe. Also daher abgelehnt werde das ich die dann verklagen kann?
Du verwechselst Diskriminierung mit mangelnder Qualifikation.
ich würde "mabngelnde" oder "nicht ausreichende" Berufserfahrung nicht mit mangelnder Qualifikation gleichsetzten. Denn IMHO sagt diese nichts über das können und somit die Qualifikation aus.
MfG