hi,
Einem Arbeitgeber, der schon in der Ausschreibung eine solche Diskriminierungsabsicht aufgrund des Alters herumposaunt, dem hilft es auch nicht, wenn er die Nichtvergabe der Stelle an den "zu alten" Bewerber nachträglich anders begrndet
Das war ja mein Punkt - dann wird's eben nicht mehr direkt gesagt, sondern der Bewerber anschliessend anderweitig abgewimmelt (und wenn das nur darin besteht, dass man lange genug auf einen "geeigneteren" Bewerber wartet) - zusätzlichen Aufwand für eine vollkommen unnütze Bewerbung und -sgespräch hat er damit trotzdem.
"Schutz", der wunderbar nach hinten losgeht.
gruß,
wahsaga
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