Auch die Probezeit hat Kündigungsfristen! Nämlich zwei Wochen. Noch weniger Kündigungsfrist ist nicht erlaubt, wobei man sich die Frage stellen kann, ob es einem die Sache wert ist, dagegen zu klagen.
Hui, ist das bei euch wirklich so? In Österreich kann innerhalb der Probezeit (zulässig bis zur Dauer eines Monats) mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Von beiden Seiten. Das heißt: Aufstehen und gehen oder gegangen werden.
Und auch die sonst normale Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende (mit Pech also insgesamt 5,99 Wochen). Längere Fristen gibt's dann bei längerem bestehen des Arbeitsverhältnisses. Ab zwei Jahren Arbeitsverhältnis ist es ein Monat zum Monatsende.
AT: Sechs Wochen Kündigungsfrist zum Quartalsende(!), was bis zu 5,99 Monate ergeben kann. Wobei der 15. oder Monatsletzte vereinbart werden kann, was aufgrund der genannten Regelung so gut wie immer gemacht wird.
Gejammert wird über Kündigungsfristen trotzdem - vor allem, weil gewerkschaftliche Tarifverträge bessere Konditionen vorsehen.
Tse, da werden die Jungen also diskriminiert! ;-)
Roland