Hello,
Anhand des Folgekapitels DECLARE Handlers kann ich keinen Zwang erkennen. Es ist vielmehr optional, eine Bedingung mit einem Namen zu versehen und diesen dann zu verwenden oder gleich die Bedingung in Form eines SQLSTATE-Wertes oder MySQL-Errorr-Codes anzugeben oder auch die drei allgemeinen, unspezifizierten Werte SQLWARNING, NOT FOUND, SQLEXCEPTION zu verwenden.
Ja, vielen dank für Deine Einschätzung.
Ich probier das noch durch, wollte mir aber nicht irgendetwas falsches angewöhnen.
Ich sehe keinen wirklichen Nutzen darin, wenn beide Declares innerhalb der Prozedur oder Funktion stattfinden müssen, so wie ich das verstanden habe. Wenn die Namensbindung datenbankweit hergestellt werden könnte und die Bnetzung derselben dann innerhalb der Prozedur/Funktionsdeklaration, würde es mir sinnvoller erscheinen.
Das Ganze hat für mich als Ziel, Transaktionssteuerung in die Stored Procedure hineinzubringen. Ich hoffe, dass ich da nicht auf dem Holzweg bin. Es muss am Ende der Prozedur (oder bei Abbruch) ja irgendwie festgestellt werden, ob ein Rollback nötig ist oder nicht.
Harzliche Grüße vom Berg
http://bergpost.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
Ein Jammer ist auch, dass die Dummen so selbstsicher und die Klugen voller Zweifel sind. Das sollte uns häufiger zweifeln lassen :-)