Hallo Alex,
Wo hast du das denn her? Im TMG heißt es "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien".
Wo hast DU denn DAS her? §5 TMG oder?
Genau.
Ich habe das so geschrieben, wie es mir noch im Kopf war.
Das sollte man im rechtlichen Bereich nur tun, wenn man sich wirklich sicher ist, insbesondere wenn man es als Zitat darstellt. Denn in der Rechtssprache reichen häufig Kleinigkeiten, um einem Satz eine andere Bedeutung zu geben.
Aufgrund deines Postings habe ich dann doch nochmal in das TMG geschaut. Musste nicht mal lange suchen um bestätigung zu finden:
"Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird." (vgl. TMG §1 /1)
Ja und? §5 TMG bezieht sich trotzdem explizit nur auf eine Untermenge diese Anbieter. Wenn im Gesetz eine Formulierung steht, dann hat die auch ihren Sinn, die steht da nie nur, weil es sich dadurch sprachlich besser anhört.
Was genau dann unter einer bestimmten Formulierung zu verstehen ist, ist eine andere Sache. Die Unbestimmtheit mancher Formulierungen hat den Gerichten schon häufger Kopfzerbrechen bereitet.
Schöne Grüße,
Johannes