Gecrackter: Frechen Hacker belangen?

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Hallo Johannes, u. Stonie,

Vielen Dank, eure Hinweise haben mir sehr geholfen. Obwohl ich auch kein Jurist bin, scheint mir der § 202a StBG doch sehr eindeutig.

In meiner Antwortmail habe ich dem Hacker also mitgeteilt, dass er sich zweifellos nach 202a StGB strafbat gemacht und mir meiner Anzeige rechnen müsse, wenn er mir nicht umgehend mitteilt, wie er an die vertaulichen Daten gelangt ist.

Er meldete sich dann und es stellte sich heraus, dass es sich um einen guten Bekannten von mir handelt. Er habe mich nicht erpressen sondern nur helfen wollen u. einfach nicht widerstehen können, mich dabei auch ein bisschen zu foppen.

Die Sicherheitslücke besteht in der Tat und er sagte mir auch wo und wie. Trotzdem habe er immerhin mehrere Stunden Arbeitsaufwand gehabt und würde sich freuen, wenn ich ihn dafür angemessen entlohnen würde. Wir haben uns jetzt auf 200 Euro geeinigt, die ich ihm auch gerne zahle. Ende gut – alles gut.

Gruß, Gecrackter