Moin,
... dann kann man schon davon ausgehen, dass eine solche Einwilligung vorliegt bzw. mit der Anfrage mitschicken lassen (analog zu den immer anzuklickenden AGB's)
Sorry, aber das hört sich so an wie "alle Jugendliche wollen Klingeltöne von Jamba im Abo haben ..." und wird von zunehmenden Teilen der Bevölkerung als "böse" wahrgenommen. Du kannst im Streitfall davon ausgehen, dass Gerichte ziemlich genau und in der Tendenz verbraucherfreundlich nachgucken, ob der Verbraucher da tatsächlich eine Einwilligung gegeben hat.
Du kannst ja mal abwarten, ob jemand Google Sand ins Gears streut oder ob es klappt.
Grüße
Swen