LX: Impressum - Mitverantwortung als Webmaster?

Beitrag lesen

Ich dachte da an sowas wie Beihilfe, Mitwissenschaft

Beihilfe, Unterlassung der Abhilfe sind lediglich beim Strafrecht relevant. Hier geht es lediglich um eine haftungs- bzw. privatrechtliche Ordnungswidrigkeit.

Allgemein ist aber Folgendes besser: insbesondere wenn die Seite kommerzielle Interessen verfolgt, muss unbedingt ein Impressum her.
Das Impressum muss her, keine Frage! Sonst könnte es mir ja egal sein.

Lasse Dir ansonsten von Deinem Auftraggeber schriftlich geben, dass Du kein Impressum erstellen sollst. Dann bist Du im Zweifel abgesichert.

Gruß, LX

--
X-Self-Code: sh:( fo:) ch:~ rl:° br:> n4:& ie:% mo:) va:) de:] zu:) fl:{ ss:) ls:~ js:|
X-Self-Code-Url: http://emmanuel.dammerer.at/selfcode.html
X-Will-Answer-Email: Unusual
X-Please-Search-Archive-First: Absolutely Yes