Tachchen!
In dem Fall stimmt es aber. Denn die Mehrzahl von "Disc" ist nunmal "Discs"
Somit ist die Abkürzung DVDs und CDs völlig legitim, was auf AGBs dummerweise nicht zutrifft ;)
Die Logik ist in sich schlüssig, aber am Duden vorbei.
Der Duden nennt explizit das Beispiel der "LKWs"; subsumiere selbst.
Wer weiter AGB (pl.) sagen möchte, sei frei, dies zu tun. Aber anderen
Leuten die mindestens ebenso richtigen AGBs vorzuwerfen ist schlicht
falsch.
Und vor diesem Hintergrund kann man mir kaum verübeln, dass ich solche
Postings dann irgendwie erheiternd tragisch finde. :-)
Die schwarze Piste