Moin!
Was ist wenn jemand seine Lieblingsfilme angibt: Simsons, GZSZ, TV-Total. Oder ich eine Reihe von TV-Sendungen aufschreibe und per Auswahlfeld auswählen lassen.
Muss ich da jetzt auch zu TV-Total rennen und sagen, dass ich Ihren Namen abgeschrieben habe ;)Du wirst lachen, aber im Prinzip mußt Du das machen! In der Praxis ist es
natürlich so, daß TV-Total selbstverständlich daran interessiert ist, oft
genannt zu werden. Aber halt nicht immer und woher willst Du wissen wie
die das handhaben???
Nun kommt mal wieder runter!
Das Urheberrecht schützt nur Werke von gewisser Schöpfungshöhe. Einen Name, der zur Benennung von irgendetwas geschaffen wurde, darf man selbstverständlich zur Benennung ebengenau dieses Etwas' benutzen. Du darfst selbstverständlich die Schulnamen zur Benennung der Schulen oder den Namen der Sendung "TV Total" zur Bezeichnung der Sendung "TV Total" verwenden.
Ein Name unterliegt nicht dem Urheberrecht.
Wohl aber kann er kennzeichenrechtlichen Gesetzen unterliegen, siehe Markenrecht. Einen Markennamen zu etwas anderem als zur Bezeichnung der Markenartikel zu verwenden, insbesondere um Artikel zu bezeichnen, die den Markenartikeln nur ähneln, es aber nicht sind, ist unbedingt zu unterlassen. Du kannst problemlos auf einer Webseite von Adidas-, Puma-, Nike- oder Reebok-Sportschuhen sprechen, wenn du diese Markenturnschuhe meinst. Du darfst diese Markennamen aber nicht verwenden, um deine ebay-Auktion von No-Name-Turnschuhen mit dem Text "sieht so aus wie von $Markenname" zu betexten.
- Sven Rautenberg
"Love your nation - respect the others."