[latex]Moin![/latex]
Siehe z.B. Beitrag aus de.sci.ing.elektrotechnik und einige andere Threads.
das wirft mehr Fragen auf als es beantwortet. Das hieße ja, dass FIs mit nur wenigen Ausnahmen überall vorgeschrieben sind.
Darauf läuft es im Großen und Ganzen hinaus. Leider ist die Norm in ihrer Formulierung etwas unklar.
Weiteres dazu unter
http://www.de-online.info/de/archiv/2007/19/DE_19_07_EI43.pdf
http://www.de-online.info/de/archiv/2007/13-14/DE_13_14_07_EI42.pdf
http://www.de-online.info/de/archiv/2007/15-16/DE_15_16_07_EI40.pdf
Kann ich mir aber nicht vorstellen, weil ich immer wieder von Häuslebauern und Selbermachern im Bekanntenkreis mitkriege, dass die sich entschließen, in ihrem Eigenheim *zusätzlich* zu dem, was der Elektrofachmann so alles vorgesehen hat, das eine oder andere Zimmer mit einem FI abzusichern. Das würde ja heißen, dass die Elektriker alle leichtsinnige Stümper sind!
Nö, erstens ist diese Vorschrift ganz neu und hat eine Übergangsfrist, zweitens herrscht wegen der angesprochenden Unklarheiten noch etwas Verwirrung bezüglich der Anwendung (wo man muss/kann/sollte) und drittens wird es spätestens dann schwierig, wenn ein Architekt mit reinpfuscht (kenne es selber von Bekannten, der Elektriker hat die Planung gemacht und in jeder Zimmerecke eine Doppelsteckdose vorgesehen, der Architekt hat sie wieder gestrichen, jetzt ist in _einer_Ecke und unter dem Schalter eine Steckdose) Und aus den vier vorgesehenen FIs wurde letztendlich nur noch einer (fürs Bad) ... das war allerdings vor der neuen Vorschrift.
und ich glaube, die Hausverwaltung käme auch nicht auf die Idee, so etwas "Überflüssiges" nachzurüsten.
Nun, selbst wenn sie auf die Idee käme: Die Umrüstung auf FI würde den Austausch aller Elektroleitungen voraussetzen, soweit sie noch nicht dreiadrig ausgeführt sind.Sind sie aber, das wäre nicht das Problem. Im Sicherungskasten jeder Wohnung gibt es die bekannte N-PE-Brücke, und sämtliche Zuleitungen von dort zu den einzelnen Lampen oder Steckdosen sind mit PE-Ader ausgeführt.
In mindestens 70-80% der älteren Häuser ist es aber nicht so, diese Vorschrift gibt es WIMRE erst seit Ende der 60er Jahre, alles was davor gebaut wurde, ist idR zweiadrig und somit nicht FI-tauglich. Kann dann höchstens mal bei Renovierungen bei Mieter/Besitzerwechsel gemacht worden sein. Und solange es Bestandschutz gibt, machen es sich leider viele Hausbesitzer/verwaltungen leicht und renovieren nur Tapeten/Teppiche etc.
Cü,
Kai
een eigen huis, een plek onder de zon
en altijd iemand in de buurt die van me houden kon
toch wou ik dat ik net iets vaker, iets vaker simpelweg gelukkig was
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