Moin!
ist es nicht so, dass du bei einem Dienstvertrag vorher ein Ziel in Rechnung stellst, was du gegen Bezahlung erreichst?
Bei der anderen Version stellst du glaube ich nur deine Absicht in Rechnung, garantierst aber nicht für die Erfüllung....
Werkverträge regeln die Lieferung eines Werks, Dienstverträge die Leistung eines Dienstes.
Die erste Form erfordert, dass das versprochene Werk geliefert wird (folglich also funktioniert), die zweite Form erfordert nur das Zurverfügungstellen der Dienste, ohne dass Erfolgsgarantie besteht.
- Sven Rautenberg
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"Love your nation - respect the others."
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