Siechfred: Periodenabgrenzung in der GuV

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Ich habe folgendes Problem. Ich werde momentan Quartalsweise Umsatzbesteuert. Das ändert sich mal von Jahr zu Jahr, weil irgendwas muss das Finanzamt ja zu tun haben. Ich habe in meiner Buchhaltung stets das Rechnungsdatum als Periodenzuordnung meiner Umsatzsteuer verwendet.

Bist Du Soll- oder Istversteuerer? Wenn Du es nicht weißt, frag das Finanzamt. Solltest Du Sollversteuerer sein, stelle unverzüglich den (formlosen) Antrag auf Istversteuerung nach § 20 UStG rückwirkend ab 2006. Das Amt muss diesem Antrag grundsätzlich zustimmen, auch rückwirkend. Umsatzsteuer wird dann erst mit Zahlungseingang bei Dir fällig und auch nur auf den Zahlbetrag.

Die Umsatzsteuer, die ich zum Beispiel im letzten Quartal von 2006 abzuführen hatte, steht als Ausgabe im Buch vom Jahr 2006, obwohl ich die Überweisung faktisch erst in 2007 getätigt habe.

Das ist eine andere Baustelle. Die Frage ist hier, wie Du Deinen Gewinn errechnest, ich vermute mal Einnahmen minus Augaben, also keine Bilanz. Damit würde die Umsatzsteuervorauszahlung für das letzte Quartal 2006 dann in die Kosten 2006 gehören, wenn Du sie innerhalb von 10 Tagen nach Ende 2006, also bis zum 10.01.2007, zur Zahlung angewiesen hast. Ansonsten gehören sie nach 2007.

Mein Wissen mach kaum mehr aus, als ein Semester Buchhaltung Vorlesung, aber dort hat man uns erklärt, dass die Periodenabgrenzung sowohl am Entstehungsdatum, als auch am Datum der Zahlungsvorgänge festgemacht werden kann, hauptsache man macht es konsequent.

Und zutreffend :) Dir stünde immer noch die Möglichkeit der freiwilligen Bilanzierung offen, dann kann die Dame nölen, soviel sie will. Ob's was bringt, kann ich nicht einschätzen.

Kann mich dieszbezüglich jemand beruhigen, dass ich dafür nicht gleich in den Knast gehöre?

Naja, deswegen geht keiner in den Bau ;)

Siechfred

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