Tom: Webdesigner = Künstler? Einzelfallbeurteilung / Generelles Recht

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Hello,

Meine Idee:  Es gibt einige Berufe (Tätigkeiten),
             welche NICHT der Gewerbeordnung unterliegen.

Beispiele für Österreich:
             Autoren, Künstler, Unterricht ...

So was mein Denkansatz von einigen Tagen,
"Vielleicht ist ein WEBDESIGNER ein KÜNSTLER??"

Das Problem wird sein, dass Du in einem "freien Beruf" keine Werbung betreiben darfst für Deien Arbeit (oder nur sehr eingeschränkt), sonst schmeißt man Dich gleich wieder in einen Topf mit den Gewerbetreibenden.

Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund

Tom vom Berg

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Nur selber lernen macht schlau
http://bergpost.annerschbarrich.de