Tachchen!
werde ich damit Äger bekommen, wenn ich das mache?
Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.
Und welche _Person_ soll sich denn melden und verletzt fühlen?
Erstens kann niemand glauben, dass die unterschreibende Person
wirklich existiert und/oder die Mail geschrieben hat ... zweitens
wäre es ggfs fast wünschenswert, die Person meldete sich entrüstet,
dann hätte man endlich mal jemanden für eine Unterlassungsklage.
Den Schadensersatz für die Persönlichkeitsrechtsverletzung übernimmt
dann im Zweifel gerne deine örtliche Verbraucherzentrale. ;-)
Gruß
Die schwarze Piste