Das Briefgeheimnis soll ja _Persönlichkeitsrechte_ schützen.
Nein soll es nicht, außerdem endet es beim Empfänger und gilt nur für verschlossene Briefe und nicht für Emails.
Diese sehr schräge Aussage wird nur richtig, wenn du ausschließlich
§ 202 StGB betrachtest.
Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.
Das ändert aber natürlich überhaupt nichts daran, dass die Veröffentlichung
von Briefen Persönlichkeitsrechte verletzen kann und man sowas darum in der
Regel besser lässt.
Zumindest dann, wenn man nicht weiß worauf es ankommt, z.B. weil man Aussagen wie deine gelesen hat und die Aussage anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann, weil sie falsch ist.