schwarze Piste: Empfangene (SPAM) Mails veröffentlichen

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Tachchen!

Das Briefgeheimnis besteht ausschließlich aus dem § 202 StGB.

Also kann ich gegen die Veröffentlichung nicht zivilrechtlich vorgehen?
Und den Art. 10 GG haben sie auch einfach gestrichen, ohne mich zu informieren?

Zumindest dann, wenn man nicht weiß worauf es ankommt, z.B. weil man Aussagen wie deine gelesen hat und die Aussage anhand des Gesetzestextes nicht nachvollziehen kann, weil sie falsch ist.

Öhm was ist falsch? Und welchen Gesetzestext hast du gelesen?
Einer von uns lernt in diesem Thread auf jeden Fall noch was dazu.

Gruß

Die schwarze Piste

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