Hi,
Ok, aber gillt die Regel bei jedem Arbeitgeber?
Nein.
Also meiner will die AUB ab dem ersten Tag sonst kann man gehen..... gibts gesetzliche Regelungen?
Nicht AM aber FUER den ersten Tag. (spaetestens am dritten Tag nach dem ersten Krankgemeldeten Tag) Das hatte ich noch nie anders. Ich kenne auch niemanden, der einfach mal ein bis zwei Tage wegbleiben kann.
Diese Regelung gilt, wie die meisten gesetzlichen Regelungen, fuer den Fall, dass es keine betriebliche oder tarifliche Vereinbarung gibt. (Deshalb sind sie eigentlich auch herrlich sinnfrei) Bleibt nur nen Tag Urlaub nehmen, oder nen anderen Arzt aufsuchen.
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Trau Dich!
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