Hallo.
Es ging ja um die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Kündigung. Denn wer gekündigt wird, verliert noch lange nicht seinen Arbeitsplatz.
Doch klar.
Nein.
Wenn was rechtlich wackelig ist wirds halt fest gemacht (is doch wurscht wie). Und wenn die betroffene Person selbst kuendigt. Das waere noch ne harmlose Variante.
Je größer das Unternehmen ist, desto unwahrscheinlicher sind solche Handlungsweisen. In vernünftigen Unternehmen mit ebensolchen Personalverantwortlichen hat nämlich niemand Zeit für solche Spielchen und man empfindet dort die Rücknahme einer Kündigung vor Gericht nicht als persönliche Niederlage, sondern als Klärung eines strittigen Sachverhaltes. Alles andere kostet unnötig Zeit und Mühe. Außerdem scheuen die meisten Unternehmen davor zurück, sich vor Gericht mit Rechthaberei und Rachefeldzügen einen schlechten Ruf zu erarbeiten, weil man ja irgendwann einmal in einer wichtigen Angelegenheit dort auftauchen könnte. Gleiches gilt im Übrigen im Unternehmen selbst, weil ein Rauswurf prinzipiell bedeutet, dass ein Personalverantwortlicher mit dem Einstellen des Arbeitnehmers oder seiner Führung einen Fehler gemacht hat, für dessen Vermeidung er eigentlich die Verantwortung getragen hat. Stattdessen wegen des eigenen Fehlers dem guten Geld des Unternehmmens nun auch noch schlechtes hinterherzuwerfen, kommt eine Etage höher eher selten gut an.
MfG, at