at: Arzt ist der Meinung man sei nicht Krank

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Hallo.

Das ist aber üblich. Allerdings weist der Betriebsrat bei uns die Mitarbeiter auch regelmäßig darauf hin, dass mittags der Weg vom Arbeitsplatz zur Kantine und zurück als Arbeitszeit gilt, ergo erst unmittelbar vor dem Kantineneingang "Pause" gestempelt wird, und beim Rückweg entsprechend. Das ist versicherungstechnisch interessant, falls einem auf dem Weg zur Kantine was passiert: Hat man vorher "Pause" gestempelt, ist das ein Unfall in der Freizeit, und man steht dumm da.

Das stimmt so nicht. Der Versicherungsschutz gilt ja auch, bevor du morgens ein- und nachdem du abends ausgestempelt hast, Stichwort Wegeversicherung. Grundsätzlich ist also der direkte Weg zur Kantine oder zu einem anderen Ort der Nahrungsaufnahme unabhängig von der Stechuhr versichert. Allerdings gilt das nur, sofern man in dieser Pause nur seinen Grundbedürfnissen nachkommt und nicht etwa einkaufen geht. Ausnahmen hiervon sieht der Gesetzgeber wiederum für bestimmte besonders schutzwürdige Situationen vor, etwa das Abholen des Kindes vom Kindergarten. Unabhängig davon endet der Versicherungsschutz beim Verlassen des öffentlichen Raumes, also beim Betreten einer Imbissbude oder beim Befahren des zu Restaurant gehörigen Parkplatzes.
MfG, at