Alex: Frage zu rechtlichem Aspekt beim Anbieten von Gewinnspielen

Beitrag lesen

Dazu sollte man noch erwähnen, dass man die Teilnahme am Preisausschreiben auch nicht von einem Kauf abhängig machen darf. Es muss also jeder, ob Kunde oder nicht Kunde teilnehmen dürfen. Ansonsten wird es wohla ls Glücksspiel angesehen, nehme ich an...

Das sieht man ja auch öfters. Da steht dann dabei, dass ein Einkauf nicht zwingend ist und man auch unter der und der Nummer anrufen kann anstatt mit einem Bestellschein...

Habe zu der Formulierung "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen" jetzt mal ein bisschen Gegooglet aber nichts genaueres gefunden. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man absolut nichts vor Gericht erreichen kann, wenn man nicht gewonnen hat und aber zB Beweise dafür hat, dass der Gewinn ohne großen Zufall an den besten Freund desjenigen gegangen ist der das Auschreiben gemacht hat. Dann müsste doch, der Fairness halber richtig Verlost werden.
Weist du dazu genaueres LX?

mfg
Alex