Hi,
Ist das für die Meinungsbildung von Relevanz, zu sehen, ob der Politiker zauselige Haare hat?
s.o. Es geht um den Wiedererkennungswert.Meinungs- und Pressefreiheit sind Grundrechte. "Wiedererkennungswert" ist im Grundgesetz IMHO nicht genannt. =;-)
So wie dem KunstUrHG die Frage nach dem Zusammenhang von Unsinn und dem Aussehen der verzapfenden absoluten Person der Zeitgeschichte egal ist.