Biesterfeld: Frage zur Verarbeitung einer JSP

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Hej,

Wäre dieser Code lauffähig?

<script type="text/javascript">
    <%
        if (request.getParameter("wert") == null)
        {
    %>
        wertSetzen(callbackSuccess);
    <%
        }
    %>

function callbackSuccess(wert)
    {
        <%
            Variablen.setSeriennummerMFP(wert);
        %>

window.location.href = "selectLang.jsp?wert=" + wert
    }
</script>

Die JSP heißt "selectLang.jsp". Damit handelt es sich um einen rekursiven Aufruf.

Ahhh, jetzt wird es etwas klarer. Also Vergiss bitte den gesamten Javascript-Krempel, erstmal muss das was du vorhast, solange wir nicht über eine Ajax-basierte Technik sprechen auch ohne Javascript lauffähig sein!

Ich könnte mir vorstellen, dass deine Seite ein Element in dieser Form enthalten könnte:

  
<ul>  
  <li><a href="index.jsp?lang=de">Deutsch</a></li>  
  <li><a href="index.jsp?lang=en">English</a></li>  
</ul>  

Serverseitig wird also eine beliebig jsp, in diesem Fall index.jsp, mit dem Parameter lang=de aufgerufen. Innerhalb der JSP kannst du nun auf die Request reagieren:

  
<p>  
  <% if(request.getParameter("lang").equals("de")) { %>  
    Willkommen!  
  <% } else if( request.getParameter("lang").equals("en") ) { %>  
    Welcome!  
  <% } %>  
</p>  

Natürlich, ist das nur ein prinzipieller und nicht besonders sauberer Aufbau, aber ist es vielleicht das was du möchtest?

In deinem Beispiel vermischst du serverseitiges Java mit clientseitigem Javascript, versuchst aus Javascript auf eine JSP-Variable zuzugreifen und berücksichtigst wenn ichs recht gesehen habe nicht die Reihenfolge! Irgendwie hab ich den Eindruck, du möchtest dass das Javascript serverseitig ausgeführt werden soll, wohingegen Java auf eine clientseitige Interaktion hin reagieren soll. Erstes erfordert SSJS und ich kann mir keinen sinnvollen Grund einfallen lassen, warum man das wollen würde. Zweiteres erfordert Ajax und setzt einen sicheren Umgang mit Javascript und einer serverseitigen Programmiersprache deiner Wahl voraus.

Beste Grüße
Biesterfeld

--
Art.1: Et es wie et es
Art.2: Et kütt wie et kütt
Art.3: Et hätt noch immer jot jejange
Das Kölsche Grundgesetz