Hellow,
Die Schwäche liegt in der Unkenntnis der Gesetzeslage:
aus: § 1631 BGB: Inhalt und Grenzen der Personensorge
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
ja ne, is klar. Solche dinge legen auch nur leute fest die keine Kinder haben oder andere auf deren Kinder aufpassen.
Ich persönlich habe früher als Kind, wenn ich wirklich böse war, mal so richtig was an die Ohren bekommen, auch in der Schule. Geschadet hat es mir nicht.
Durch solche gesetze werden unsere Kinder zu richtigen "Schweinehunde", sogar in der Tierwelt wird zu letzt mit Gewalt die sache gelöst.
Es liegt auch uns, ehemaligen Tieren, noch in der Natur genau diese art der Lösung zu verfolgen. Ein Naturgesetz, mehr nicht.
"Du hörst auf mich denn ich bin der Stärkere, hörst du nicht wirst du meine Stärke zu spüren bekommen."