Hallo rapsody,
auch wenn hier manche meinen ein Recht auf Fotos vom eigenen Hamster o.ä. zu haben, aus der Eigenschaft Eigentümer zu sein, ergibt sich kein Recht an Fotos vom Eigentum. Wer anderer Meinung ist, soll versuchen das zu belegen.
Du darfst fast alles fotografieren, auch Menschen, von jedem beliebigem Punkt aus.
Gesetzliche Ausnahme gibt es nur drei:
- Kunstwerke, die Du nur im Rahmen der Privatkopie (§ 53 UrHG) oder Panoramafreiheit ($ 59 UrHG) fotografieren darfst. Aber auch eine noch so exklusive Züchtung einer Pflanze ist kein Kunstwerk.
- Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich (§ 201a StGB).
- Sicherheitsaspekte
Das einzige was noch passieren kann ist, daß der Eigentümer des Grundstücks auf dem Du stehst Dir das Fotografieren verbietet oder von Bedingungen abhängig macht, dazu hat er das Recht.
Beim Veröffentlichen der Fotos ändert sich ein wenig, bei Fotos von Menschen sogar viel, aber darum geht es Dir nicht. Bei Fotos von Pflanzen gäbe es nur Probleme, wenn die Pflanzen ein vom Menschen geschaffenes Kunstwerk darstellen (z.B. weil sie zu einer Skulptur geformt wurden) oder Teil eines Kunstwerks sind, dann dürften die Fotos wieder nur im Rahmen der Panoramafreiheit veröffentlicht werden.