Hi,
Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit. Das duerfte man aber ja ohne weiteres, wenn das Bild zur freien Verfuegung ins Netz gestellt wird.
Wenn die Aufnahme von erlaubter Steller erfolgt ist (also nicht Hausfriedensbruch, sondern z.B. von der (öffentlichen) Straße aus, dann ist das fotografieren kein Problem. Sämtliche Prozesse (z.B. Hausbesitzer gegen Services a la Google Maps mit lokalen Ansichten oder "bösen Buben", die ihr Firmengebäude nicht im TV-Magazin sehen wollten) sind verloren gegangen. Die Rechtslage ist hier auch eindeutig.
Solange der Garten also kein Kunstwerk und öffentlich einsehbar und ...
... und Gärtner, Besitzer & Co. nicht zu erkennen sind.
Gruß, Cybaer
Man muß viel gelernt haben, um über das, was man nicht weiß, fragen zu können.
(Jean-Jacques Rousseau, Philosoph u. Schriftsteller)