Hi,
Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit. Das duerfte man aber ja ohne weiteres, wenn das Bild zur freien Verfuegung ins Netz gestellt wird.
Wenn die Aufnahme von erlaubter Steller erfolgt ist (also nicht Hausfriedensbruch, sondern z.B. von der (öffentlichen) Straße aus, dann ist das fotografieren kein Problem.
Wenn beim Fotografieren ein Hausrecht verletzt wurde, ändert das nichts daran, ob die Fotos veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Es gibt aber eine (umstrittene) Entscheidung nach der Fotos nicht kommerziell verwendet werden dürfen, wenn das Fotografieren verboten war.