Klawischnigg: Sowas meine ich....... !!!

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Hi there,

Ich fand aber Das Beispiel mit dem preisgekroenten Garten und dem Kalender schon gut. Ich finde, meinen Garten in irgendeinem Kalender abzubilden, geht zu weit.

Das könntest Du aber trotzdem nicht verhindern. Entscheidend ist, ob das, was jemand von Deinem Garten photographiert, von einer allgemein zugänglichen Position passiert. Er darf also theoretisch nicht auf eine Leiter klettern etc. Ich zitiere in dem Zusammenhang aus dem von mir schon erwähnten Eintrag in der Wikipedia zum Thema Panoramafreiheit:

"Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. § 59 UrhG betrifft nur urheberrechtlich geschützte Werke, doch hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung Friesenhaus klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Man darf also ein schönes altes Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten."