Hi there,
Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.
MfG, at
Ja, aber nur deshalb, weil die Fotos von einem Fenster des gegenüberliegenden Hauses gemacht wurden und nicht von der Strasse. Wäre letzteres der Fall gewesen, gäbe es auch keine Unterlassungsansprüche...