Hallo.
Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.
Nur gegen Fotos die nicht unter Panoramafreiheit oder eine sonstige Schranke des UrHG fallen.
Wie unschwer zu erkennen, ging es um einen konkreten Fall.
MfG, at
Hallo.
Es stehen also doch Unterlassungsansprüche zu, danke.
Nur gegen Fotos die nicht unter Panoramafreiheit oder eine sonstige Schranke des UrHG fallen.
Wie unschwer zu erkennen, ging es um einen konkreten Fall.
MfG, at