Wenn ich einen Garten habe, der jedes Jahr einen Preis abräumt und dann einer kommt, der den fotografiert und dann vielleicht an einen Kalenderhersteller verkauft, wird es Ärger geben.
Nein, es sei denn, du kannst den Richter überzeugen, deine (von der Straße einsehbare) Blumenanordnung hätte die für ein Kunstwerk nötige Schöpfungshöhe.