Hello,
Ob die Überprüfung des Telefonierverhaltens Angestellter illegal war, möchte ich jetzt mal in Zweifel stellen.
Wenn dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Arbeitsvertrages / Tarifvertrages / Betriebsvereinbarung ist, dann ist das illegal und sogar strafbewehrt.
Kleine Firmeninhaber sind da schon verknackt worden, weil sie nicht gemerkt haben, dass ihre Telefonalage ein Log führt...
Ein harzliches Glückauf
Tom vom Berg