Tachchen!
Sicher, dass die Inhalte jugendgefährdend sind? (wichtige Vorfrage!)
Wenn du das nämlich erst einmal positiv feststellst, wird es eher ätzend in
Deutschland. Zwar haben die Gerichte längst nicht jedes Konzept der KJM
überprüft, aber die KJM stellt fast unmenschliche Hürden auf für Leute,
die ohne größeren gewerblichen Hintergrund Ü18-Inhalte anbieten wollen.
Als Richtschnur kannst du nehmen, dass es mindestens ein PostIdent-Verfahren
sein muss, das du dann noch zusätzlich (sic!) mit einem weiteren Merkmal
zur Sicherung vor Weitergabe schützen musst.
Aus meiner persönlichen Sicht unverhältnismäßig bis zum Anschlag, aber solange
die Gerichte da nicht mal irgendwo mehr Klarheit schaffen, musst du zumindest
immer damit rechnen, dass dir die KJM auf's Dach steigt.
Gruß
Die schwarze Piste