Texter mit x: Autowerbung erlaubt?

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Hab jetzt gelesen, dass man über den §1004 BGB ein recht auf Beseitigung und Unterlassung hat. Was immer das heissen mag.

Man müßte jeden einzeln zur Unterlassung auffordern. Geht derjenige darauf ein, hat man einen Vertrag. Für Vertragsbruch kann man im Vertrag eine Vertragsstrafe festlegen. Falls der andere nicht darauf ein geht, müßte/könnte man mit ungewissem* Ausgang vor Gericht gehen.

* Der §1004 BGB wird gern überstrapaziert.

Ausserdem bleibt einem die Möglichkeit ein Verbotsschild an zu bringen,

(...bitte was, "an zu bringen"?...)

mit dem Hinweis eine Summe X zu verlangen, wenn dagegen verstossen wird. Wer dann trotdem eine Karte dran hängt muss dann zahlen.

Das wird nicht funktionieren, praktisch und rechtlich wahrscheinlich auch nicht.