Multi: Autowerbung erlaubt?

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Der Innenraum eines Fahrzeuges ist privater Raum. Privatbesitz der sich im öffentlichen Raum befindet ist was anderes.

Es ist immer noch Privatbesitz, egal wo sich dieser befindet.

Kannst Du auch. Es gibt sogar Urteile, nachdem Graffiti keine Schabeschädigung ist, wenn es dank Schutzmaßnahmen leicht zu entfernen ist, wobei auch noch von "leicht" die Rede ist, wenn es mit einem normalen Dampfstrahler abgeht.

Dann kann ich gegen den Sprayer trotzdem zivilrechtlich vorgehen, da mir dadurch ein Schaden entstanden ist. Kosten- und Zeitaufwand für die Reinigung.
Somit mag es im Strafrecht nicht verboten sein, im Zivilrecht ist es aber verbien, da ich sonst nicht klagen könnte.