bleicher: blöde Frage

Beitrag lesen

Grüße,
mal eine blöde Frage - er lässt die seite sperren, weil er gegen den Inhalt XY ist. Nun nehmen wir an - das Gericht entscheidet, dass die seite doch weiterhin bestehen darf - und die äußerung unter die meinungsfreiheit passt.

kriegt herr lutz dann eine saftige bußgeldstrafe? ich meine - er hat durch seinen (angenomen mal - unbegründeten) einspruch schaden zugefügt. haftet da echt niemand für? darf man jetzt willkürlich rumrennen und allerlei webseit4en mit einstweiliger verfügung sperren alssen, weil da negeblich etwas bööööses publiziert wurde? das wären doch - je nach - wochen!?

MFG
bleicher