Moin,
kriegt herr lutz dann eine saftige bußgeldstrafe?
Natürlich nicht. Nicht er, sondern das Gericht hat ja was verfügt.
darf man jetzt willkürlich rumrennen und allerlei webseit4en mit einstweiliger verfügung sperren alssen, weil da negeblich etwas bööööses publiziert wurde?
Um einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, muss man das dem Gericht glaubhaft machen. Glaubhaft machen ist weniger als ein Beweis. Im Rahmen des Rechtsstreites muss man es dann natürlich auch noch beweisen.
So ein einstweilige Verfügung ist eine sinnvolle Sache, weil so verhindert werden kann, dass bis zum Urteil, was ja durchaus lange dauern kann, vermeidbarer Schaden entsteht.
Gruß
Swen
das wären doch - je nach - wochen!?
MFG
bleicher
Grüße
Swen