Wikipedia zensiert
levu
- recht
Hallo,
http://www.wikipedia.de ist zensiert!!!
mfg, Flo
Hallo,
http://www.wikipedia.de ist zensiert!!!
Deswegen auch [http://de.wikipedia.org] benutzen.
Markus
Hallo Flo,
http://www.wikipedia.de ist zensiert!!!
es handelt sich nicht um eine zensur, sondern um eine Einzeilige Verfügung. Viele werden jetzt meinen, dass dies aufs selbe hinaus kommt, ist aber nicht so. de.wikipedia schrieb das es sich bei Lutz Heilmann (Die Linke) um einen ehemaligen STASI Mitarbeiter handelt, der seinen Lebenslauf in der "Staatssicherheit" verheimlicht habe.
Das wäre meines erachtens nach die Begründung, nach dem was de.wikipedia.org über den Herren schreibt.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
Vorneweg: Wir! Werden! Alle! Sterben!!1!11!
Das wäre meines erachtens nach die Begründung, nach dem was
de.wikipedia.org über den Herren schreibt.
Es gibt für einstweilige Verfügungen erst mal keine abgeschlossene Begründung, ist die Verfügung doch einstweilig und soll nur bis zu einer richtigen Verhandlung wirken. Vor dem Erlass der einstweiligen Verfügung wird auch nur einfach geprüft.
Die Begründung ist also, dass Herr Sowieso, von der SED^WPDS, sich angegriffen fühlt und dies nun gerne geklärt hätte.
Gruß
Christoph Jeschke
Hallo,
Die Begründung ist also, dass Herr Sowieso, von der SED^WPDS, sich angegriffen fühlt und dies nun gerne geklärt hätte.
dies wäre wohl die beste Erklärung. Ich selber muss mich für meine "große Klappe", bezüglich dem Thema, entschuldigen. Über den juristischen Hintergund habe ich mich noch nicht erkundig. Wenn ich ganz ehrlich bin finde ich es einfach nur Lustig, ende. Weniger das die Enzyklopädie eingeschränkt wurde, sondern mehr das es exakt die deutsche Adresse "*.de" getroffen hat. Ich denke einfach mal das spricht für sich selbst.
Mit freundlichen Grüßen
echo $begrüßung;
[...] Weniger das die Enzyklopädie eingeschränkt wurde, sondern mehr das es exakt die deutsche Adresse "*.de" getroffen hat. Ich denke einfach mal das spricht für sich selbst.
Das liegt in der juristischen Erreichbarkeit von wikipedia.de im Gegesatz zu wikipedia.org. Gegen die .org der in den USA ansässigen Wikimedia Foundation Inc. ist es rechtlich einfach schwieriger etwas zu erwirken.
Letzlich wird das Ganze durch das Gerichtsverfahren nur an die große Glocke gehängt und erfährt so vielleicht ungewollt mehr Aufmerksamkeit als der Angelegenheit zuträglich oder sie insgesamt wert ist.
echo "$verabschiedung $name";
Hello,
Letzlich wird das Ganze durch das Gerichtsverfahren nur an die große Glocke gehängt und erfährt so vielleicht ungewollt mehr Aufmerksamkeit als der Angelegenheit zuträglich oder sie insgesamt wert ist.
Ja, lass uns die Frage, ob Lutz Heilmann, MdB (Die Linke), tatsächlich maßgeblicher Mitarbeiter des MfS (Ministerium für Staatssicherheit der DDR) war und ob "Die Linke" das auch nach Kenntnisnahme noch billigt, in allen Foren diskutieren, die das zulassen.
Das ist ein Stück Meinungsfreiheit aus unserer Verfassung, wenn man sich über eine Person des öffentlichen Lebens oder eine Partei auch öffentlich unterhält und diskutiert. Sollte das Gericht meinen, dass das gesamte Wikipedia.org nun nicht mehr verlinkt werden darf, nur weil sich vielleicht auf einem Millionstel oder weniger seines Inhaltes ein Fehler befinden könnte, der eine einzelne Person des öffentlichen Lebens benachteiligt, dann betreibt dieses Gericht hier Rechtsbeugung. Es hat weder das Gebot der Angemessenheit noch die Abwägung von berechtigten Interessen berücksichtigt. Es untgergräbt das Presserecht, es entscheidet offensichtlich tendenziös.
Wenn Herrn Heilmann Unrecht geschioeht, kann er die Verbreiter der Nachricht auf Schadenersatz verklagen. Auf das Ergbebnis bin ich dann allerdings gespannnt.
Das vorläufige Verbot, die betroffene Information zu verbreiten (zu verlinken), hätte ich noch nachvollziehen können. Nue weil eine Zeitung etwas falsches über den Bundeskanzler schreibt, hat man bisher noch nicht die ganze Zeitung verboten.
Ich überlege nun, ob ich nicht Strafanzeige gegen den Richter erstatten sollte, solange es noch Zeit ist. Vielleicht macht diese Form der Rechtssprechung (sic!) demnächst wieder Schule und der Linke war kein solcher sondern nur ein verkappter?
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Grüße,
mal eine blöde Frage - er lässt die seite sperren, weil er gegen den Inhalt XY ist. Nun nehmen wir an - das Gericht entscheidet, dass die seite doch weiterhin bestehen darf - und die äußerung unter die meinungsfreiheit passt.
kriegt herr lutz dann eine saftige bußgeldstrafe? ich meine - er hat durch seinen (angenomen mal - unbegründeten) einspruch schaden zugefügt. haftet da echt niemand für? darf man jetzt willkürlich rumrennen und allerlei webseit4en mit einstweiliger verfügung sperren alssen, weil da negeblich etwas bööööses publiziert wurde? das wären doch - je nach - wochen!?
MFG
bleicher
Hello,
kriegt herr lutz dann eine saftige bußgeldstrafe? ich meine - er hat durch seinen (angenomen mal - unbegründeten) einspruch schaden zugefügt. haftet da echt niemand für? darf man jetzt willkürlich rumrennen und allerlei webseit4en mit einstweiliger verfügung sperren alssen, weil da negeblich etwas bööööses publiziert wurde? das wären doch - je nach - wochen!?
Vielleicht, wenn man einen passenden Richter findet dafür?
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Moin,
kriegt herr lutz dann eine saftige bußgeldstrafe?
Natürlich nicht. Nicht er, sondern das Gericht hat ja was verfügt.
darf man jetzt willkürlich rumrennen und allerlei webseit4en mit einstweiliger verfügung sperren alssen, weil da negeblich etwas bööööses publiziert wurde?
Um einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, muss man das dem Gericht glaubhaft machen. Glaubhaft machen ist weniger als ein Beweis. Im Rahmen des Rechtsstreites muss man es dann natürlich auch noch beweisen.
So ein einstweilige Verfügung ist eine sinnvolle Sache, weil so verhindert werden kann, dass bis zum Urteil, was ja durchaus lange dauern kann, vermeidbarer Schaden entsteht.
Gruß
Swen
das wären doch - je nach - wochen!?
MFG
bleicher
Grüße
Swen
Grüße,
Um einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, muss man das dem Gericht glaubhaft machen. Glaubhaft machen ist weniger als ein Beweis. Im Rahmen des Rechtsstreites muss man es dann natürlich auch noch beweisen.
aber das verlangt ja geradezu nach missbrauch - ich rufe die betreiber des webportals XY an, und verlange bares, wenn die sich weigern, sauge ich mir was aus dem finger, geh damit zu einem richter der von internet und "dem gnazen zeug" 0 ahnung hat, und lasse die seite sperren.
MFG
bleicher
Hello,
Um einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, muss man das dem Gericht glaubhaft machen. Glaubhaft machen ist weniger als ein Beweis. Im Rahmen des Rechtsstreites muss man es dann natürlich auch noch beweisen.
aber das verlangt ja geradezu nach missbrauch - ich rufe die betreiber des webportals XY an, und verlange bares, wenn die sich weigern, sauge ich mir was aus dem finger, geh damit zu einem richter der von internet und "dem gnazen zeug" 0 ahnung hat, und lasse die seite sperren.
Das wäre Erpressung.
DU könntest Dir aber erst was aus den Fingern saugen, und wenn man Dir dann nach Erteilung der Verfügung ein Schmerzensgeld _anbietet_, deinen Antrag zurücknehmen.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Grüße,
DU könntest Dir aber erst was aus den Fingern saugen, und wenn man Dir dann nach Erteilung der Verfügung ein Schmerzensgeld _anbietet_, deinen Antrag zurücknehmen.
ist es anleitung zum handeln^^?
mal ernst - gibts denn im rechtssystem echt kein eschutzmechanismen gegen sowas? kan man hier etwa, genauso wie in usa, nachdem man beim versucht hat aus dem tolettenfenster eines restorants zu klettern um die zeche zu prellen und dabei gestürzt ist, den restoran verklagen und gewinnen?
MFG
bleicher
Hello,
DU könntest Dir aber erst was aus den Fingern saugen, und wenn man Dir dann nach Erteilung der Verfügung ein Schmerzensgeld _anbietet_, deinen Antrag zurücknehmen.
ist es anleitung zum handeln^^?
Doch eher zum Nicht Handeln?
Zurücknehmen eines Antrages auf Verfügung zeigt doch an, dass man nicht mehr handeln will!
Ich habe da auch noch eine offen. Der Energieversorger hat eine Verfügung beantragt, meine Gasuhr auszubauen zu dürfen, umd mie Versorgung einstellen zu können. Ich habe da nun einige Rechtsanwälte befragt, die allesamt der meinung sind, ich könne das Verfahren, dass der Verfügung folgen müsse, einfordern. Zur Not per Strafanzeige. Wer eine Verfügung beantrag, zeigt damit an, dass er seine Rechte zu sichern wünscht. Tut er das nicht in angemessener Zeit, kann der Verdacht aufkommen, dass er dem Verfügungsgegner nur schaden wollte. Dies ist aber ein Straftatbestand (Falsche Behauptung, Bereichungerung, Betrug).
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg
Moin,
aber das verlangt ja geradezu nach missbrauch
Um Missbrauch zu verhindern, reicht es nicht, etwas zu behaupten, man muss es auch glaubhaft machen.
Das der Umstand des Eingriffes bei www.wikipedia.de das Gegenteil des von Heilmann Gewünschten provoziert - jetzt wissen Hunderte mehr von den Behauptungen um seine Person; und selbst wenn sich letztendlich herausstellt, dass an den Gerüchten nichts Wahres dran war, bleibt genug negatives haften - ist eine andere Diskussion.
Grüße
Swen
Hi,
http://www.wikipedia.de ist zensiert!!!
huch, die Domain wikipedia.de ist mir völlig neu - ich kannte bisher nur de.wikipedia.org (oder vorzugsweise en.wikipedia.org).
Aber wie unter http://www.wikipedia.de zu lesen ist, ist das auch nicht das "echte" Wikipedia, sondern nur ein Trittbrettfahrer.
So long,
Martin
Hallo,
huch, die Domain wikipedia.de ist mir völlig neu - ich kannte bisher nur de.wikipedia.org (oder vorzugsweise en.wikipedia.org).
Aber wie unter http://www.wikipedia.de zu lesen ist, ist das auch nicht das "echte" Wikipedia, sondern nur ein Trittbrettfahrer.
Kein Trittbrettfahrer, sondern die offizielle deutsche Wikipedia-Startseite. Dort gibt es normalerweise ein suche mit ajax-autosuggestion und links zu anderen wikimedia-projekten
mfg, Flo
Hallo,
Kein Trittbrettfahrer, sondern die offizielle deutsche Wikipedia-Startseite. Dort gibt es normalerweise ein suche mit ajax-autosuggestion und links zu anderen wikimedia-projekten
reden wir doch einfach mal von einem Abkömpling um sich den deutschen Markt, der "Nicht-jeden-Tag-online-Seier", gefügig zu machen. Man bedenke das es viele Menschen gibt dennen noch nie eine *.com Domain untergekommen ist, geschweige den eine de.*.com.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
Kein Trittbrettfahrer, sondern die offizielle deutsche Wikipedia-Startseite. Dort gibt es normalerweise ein suche mit ajax-autosuggestion und links zu anderen wikimedia-projekten
reden wir doch einfach mal von einem Abkömpling um sich den deutschen Markt, der "Nicht-jeden-Tag-online-Seier", gefügig zu machen. Man bedenke das es viele Menschen gibt dennen noch nie eine *.com Domain untergekommen ist, geschweige den eine de.*.com.
"gefügig machen", hast du zu viele Verschwörungstherorien konsumiert? Lassen wir es sein, über solch einen Blödsinn zu reden.
Tschö, Auge
Kein Trittbrettfahrer, sondern die offizielle deutsche Wikipedia-Startseite.
nein, die seite des deutschen wikimedia/wikipedia-vereins - steht doch dort ...
Hallo
http://www.wikipedia.de ist zensiert!!!
... das ist schließlich nicht das erste Mal passiert. Auch damals wurde, wegen der juristischen Erreichbarkeit, wikipedia.de angegangen, ohne dass die Erreichbarkeit der Enzylopädie selbst, und damit verbunden die Erreichbarkeit der umstittenen Daten, davon betroffen war.
Der Vorteil der Wikipedia, dass jeder seinen Beitrag zu den Einträgen leisten kann, ist gleichzeitig ihr Nachteil, sobald es um umstrittene Themen und insbesondere Personen geht. "Edit Wars", die es offensichtlich auch in diesem Fall gibt, sind ja nun auch keine brandneue Erscheinung. Die von Tom erwünschte[1] Diskussion über die Mitarbeit von L. Heilmann beim MfS ist nunmal nicht die Aufgabe einer Enzyklopädie, dafür ist sie nicht da. Wurde der Fakt in Zukunft eventuell bewiesen (wir wissen es ja nicht), erwarte ich auch dessen Erwähnung im betreffenden Artikel, vorher aber nicht.
Davon abgesehen ist das Begehren der Sperrung mMn typisch deutsch, wirkt irgendwie albern und zudem auch unwirksam, da die meisten (zumindest der Wikipedia-Nutzer, die ich kenne) direkt auf de.wikipedia.org zugreifen. Und da kommt Herr Heilmann eben nicht so einfach heran.
[1] "erwünscht" im Sinne von Meinungs- und Redefreiheit
Tschö, Auge
Hallo
L. Heilmann (oder gar Lutz H.(?)) hat verlauten lassen, die einstweilige Verfügung zurückzuziehen. Laut Heise ging es offensichtlich *nicht* um die Mitarbeit beim MfS, sondern um andere "delikate" Behauptungen.
... so verwirrend kann das sein ...
Tschö, Auge
Hi,
L. Heilmann (oder gar Lutz H.(?)) hat verlauten lassen, die einstweilige Verfügung zurückzuziehen.
Wie im Artikel auch steht, "hat verlauten lassen" heisst noch nicht, dass die Weiterleitung wieder eingerichtet werden darf. Dazu muss er seine "Verlautbarung" auch erst mal juristisch umsetzen.
Laut Heise ging es offensichtlich *nicht* um die Mitarbeit beim MfS, sondern um andere "delikate" Behauptungen.
Zitat heise-Artikel:
"Nachdem die Einstweilige Verfügung bekannt wurde, konnte sich Wikimedia Deutschland im Übrigen vor Solidaritätsbekundungen kaum retten. Dies machte sich auch finanziell bemerkbar: Allein am Samstag nahm der Verein Spenden in Höhe von 16.239,68 Euro ein"
Ein Boeser, wer dabei an Schelme denkt.
MfG ChrisB
Moin,
Laut Heise ging es offensichtlich *nicht* um die Mitarbeit beim MfS,
Das war ja nicht überraschend. Das war doch von Anfang an ersichtlich. Schon der von Heise im ersten Artikel verlinkte Edit verwies darauf.
Ein Boeser, wer dabei an Schelme denkt.
ACK, zumal der Durchschnittsdeutsche bei Zensurbehauptungen gern reflexartig [den Faschismus auferstehen sieht|UNO-Vollversammlungen einberuft|das Ende des Abendlandes befürchtet] :-)
Grüße
Swen