Hello,
Um einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, muss man das dem Gericht glaubhaft machen. Glaubhaft machen ist weniger als ein Beweis. Im Rahmen des Rechtsstreites muss man es dann natürlich auch noch beweisen.
aber das verlangt ja geradezu nach missbrauch - ich rufe die betreiber des webportals XY an, und verlange bares, wenn die sich weigern, sauge ich mir was aus dem finger, geh damit zu einem richter der von internet und "dem gnazen zeug" 0 ahnung hat, und lasse die seite sperren.
Das wäre Erpressung.
DU könntest Dir aber erst was aus den Fingern saugen, und wenn man Dir dann nach Erteilung der Verfügung ein Schmerzensgeld _anbietet_, deinen Antrag zurücknehmen.
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg