Grüße,
DU könntest Dir aber erst was aus den Fingern saugen, und wenn man Dir dann nach Erteilung der Verfügung ein Schmerzensgeld _anbietet_, deinen Antrag zurücknehmen.
ist es anleitung zum handeln^^?
mal ernst - gibts denn im rechtssystem echt kein eschutzmechanismen gegen sowas? kan man hier etwa, genauso wie in usa, nachdem man beim versucht hat aus dem tolettenfenster eines restorants zu klettern um die zeche zu prellen und dabei gestürzt ist, den restoran verklagen und gewinnen?
MFG
bleicher
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Die Essenz der Egomanie
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