Hello,
DU könntest Dir aber erst was aus den Fingern saugen, und wenn man Dir dann nach Erteilung der Verfügung ein Schmerzensgeld _anbietet_, deinen Antrag zurücknehmen.
ist es anleitung zum handeln^^?
Doch eher zum Nicht Handeln?
Zurücknehmen eines Antrages auf Verfügung zeigt doch an, dass man nicht mehr handeln will!
Ich habe da auch noch eine offen. Der Energieversorger hat eine Verfügung beantragt, meine Gasuhr auszubauen zu dürfen, umd mie Versorgung einstellen zu können. Ich habe da nun einige Rechtsanwälte befragt, die allesamt der meinung sind, ich könne das Verfahren, dass der Verfügung folgen müsse, einfordern. Zur Not per Strafanzeige. Wer eine Verfügung beantrag, zeigt damit an, dass er seine Rechte zu sichern wünscht. Tut er das nicht in angemessener Zeit, kann der Verdacht aufkommen, dass er dem Verfügungsgegner nur schaden wollte. Dies ist aber ein Straftatbestand (Falsche Behauptung, Bereichungerung, Betrug).
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg