Hello,
kriegt herr lutz dann eine saftige bußgeldstrafe? ich meine - er hat durch seinen (angenomen mal - unbegründeten) einspruch schaden zugefügt. haftet da echt niemand für? darf man jetzt willkürlich rumrennen und allerlei webseit4en mit einstweiliger verfügung sperren alssen, weil da negeblich etwas bööööses publiziert wurde? das wären doch - je nach - wochen!?
Vielleicht, wenn man einen passenden Richter findet dafür?
Liebe Grüße aus Syburg bei Dortmund
Tom vom Berg