Gegenüber einem Unternehmer ist der Preis immer als Netto zu verstehen. Als Kleinunternehmer berechnest du die 100 Euro und weist keine Umsatzsteuer aus, ansonsten kommt die Umsatzsteuer obendrauf und wird von dir ans Finanzamt weitergeleitet (mit der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung).
Wie kannst du dir da so sicher sein?
Nach 2 Minuten googlen bin ich auf diesen Link gestoßen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mehrwertsteuer-bei-mündlichem-Angebot__f690.html
Hier gibt ein Anwalt wieder, dass die herrschende Meinung grundsätzlich davon ausgeht, dass auch business-to-business von Bruttopreisen auszugehen ist. Mindestens ist aber beim Verkauf von Waren davon auszugehen.
OK, um Verkauf von Waren handelt es sich hier ja glaube ich nicht. Aber trotzdem bin ich der Meinung, dass du diese Aussage nicht mit dieser Sicherheit geben kannst. Weil es eben kein so glasklares Thema ist. Oder hast du da genaueres drüber?...Gab es dazu in letzter Zeit vielleicht Entscheidungen? (Die Antwort in dem Link ist ja von 2004)
Ich habe da auch schon aufschlussreichere Quellen gelesen. Leider aber die Hälfte wieder vergessen - und die Links natürlich auch ;)
Ich denke, dass man hier im Zweifel bei Brutto rauskommt bzw auf einen Dissens oder eine Irrtumsanfechtung.
Aber egal wie es rechtlich ist würde ich die 100€ + MWST Rechnung schreiben. Man kann sich hinterher immer noch einigen...
mfg
Alex
PS: Auch von mir nochmal: Kleinunternehmerregelung bzw. einmaliges Rechnung schreiben ohne Gewerbeanmeldung und ohne MWSt ist in dieser Sache sicher wichtig...und vereinfacht sie enorm ;)