Sven Rautenberg: Geschäftsgebahren: Rechnung mit Preisangabe Brutto oder Netto?

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Moin!

Gegenüber einem Unternehmer ist der Preis immer als Netto zu verstehen. Als Kleinunternehmer berechnest du die 100 Euro und weist keine Umsatzsteuer aus, ansonsten kommt die Umsatzsteuer obendrauf und wird von dir ans Finanzamt weitergeleitet (mit der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung).

Wie kannst du dir da so sicher sein?

Erfahrungswert?

Nach 2 Minuten googlen bin ich auf diesen Link gestoßen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Mehrwertsteuer-bei-m%C3%BCndlichem-Angebot__f690.html

Das Beispiel ist insofern schlecht, als es hier ohnehin Streit zwischen zwei Vertragspartnern gibt (mutmaßlich möchte der Kunde die Rechnung kürzen und sucht jedes Argument, das zu tun). Das ist aber keine Überraschung, dass mündliche Absprachen regelmäßig zu Streit führen können. Dass es in diesem Fall "nur" um "Mehrwertsteuer inklusive oder exklusive" geht, ist ein Sonderfall. Alltäglicher dürfte sein, dass sich um die vereinbarte Höhe insgesamt gestritten wird.

Hier gibt ein Anwalt wieder, dass die herrschende Meinung grundsätzlich davon ausgeht, dass auch business-to-business von Bruttopreisen auszugehen ist. Mindestens ist aber beim Verkauf von Waren davon auszugehen.

Der Großhandel wirbt gegenüber gewerblichen Verbrauchern und Wiederverkäufern üblicherweise mit Nennung von Nettopreisen. Allerdings steht tatsächlich irgendwo noch klein und versteckt der Hinweis, dass es tatsächlich Nettopreise sind, und dass eben nur gewerbliche Abnehmer beliefert werden.

Insofern gehe ich davon aus, dass die Nutzung von Nettopreisen im gewerblichen Alltag die Norm ist - eben weil die Umsatzsteuer davon vollkommen losgelöst ist und tendentiell eher irrelevant. Betriebswirtschaftlich relevant ist das Netto.

Ich denke, dass man hier im Zweifel bei Brutto rauskommt bzw auf einen Dissens oder eine Irrtumsanfechtung.

Selbst wenn tatsächlich nur von "100 Euro" gesprochen wurde: Wenn später die eine Seite sagt, sie hätte "100 Euro netto" verlangt, und die andere Seite behauptet, es wurden "100 Euro brutto" verlangt, wem soll der Richter denn da glauben, um die Frage zu entscheiden?

Im Zweifel einfach zwischendurch mal eine schriftliche Auftragsbestätigung schicken... :) Da sollte dann allerdings draufstehen, ob netto oder brutto.

- Sven Rautenberg

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