echo $begrüßung;
Ergänzend:
Wenn ich richtig informiert bin, ist es nicht erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, wenn man beispielsweise nur diesen einen Auftrag erledigen will. Eine Rechnung darf man aber trotzdem schreiben, jedoch wie beim Kleinunternehmer ohne USt. Der beim Kleinunternehmer übliche Zusatz, dass gemäß §19 UStG keine Ust ausgewiesen ist, wäre allerdings nicht richtig, da man ja kein Unternehmer ist.
Weist man Ust auf der Rechnung aus, auch wenn man nicht dazu berechtigt ist, dann ist diese an das Finanzamt abzuführen, weil ja der Geschäftspartner selbige vom FA bekommt. Für die Einkommenssteuer wird aber der Bruttobetrag berechnet. Damit schneidet man sich selbst ins Fleisch, weil man tatsächlich nur den Nettobetrag eingenommen hat, aber für Brutto Steuern zahlt.
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