Hallo
Der vereinbarte Preis ist das Geld, das du für deine Leistung bekommst, die MwSt kommt dann oben drauf, also A.
Ergänzung: Falls du das innerhalb eines Gewerbes tust, kommt es zusätzlich darauf an, ob du die Kleinunternehmerregelung (UStG §19 Abs.1) in Anspruch nimmst. *Dann* darfst du keine MwSt erheben und demnach auch nicht auf der Rechnung ausweisen. Somit bliebe es einfach bei den 100 EUR, die wären dann aber auch in voller Höhe deine (abgesehen von der Einkommenssteuer).
Tschö, Auge