Hallo.
Du darfst, wenn du die KUR (Kleinunternehmerregelung) benutzt, nicht auf diese verzichten. Sie wird dir gewährt, wenn du im Kalenderjahr unter 17500 EUR Gewinn bleibst[1]
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[1] Kommst du drüber, musst du in den Folgejahren MwSt/Umsatzsteuer ausweisen, die KUR kommt nicht mehr zur Anwendung.
Unabhängig von der bereits geklärten Verwechslung von Gewinn und Umsatz ist anzumerken, dass die 17.500 EUR für das jeweils vergangene Jahr gelten, für das laufende die Grenze aber bei 50.000 EUR liegt. Wer also seinen Umsatz vom letzen zu diesem Jahr von 15.000 EUR auf 45.000 EUR zu verdreifachen gedenkt, fällt zumindest in diesem Jahr auch noch nicht aus dieser Regelung heraus.
MfG, at