Hallo Peter,
Ist es erlaubt dieses nun kostenplichtig zum Download anzubieten?
Bei der meisten Freeware dürfte das nicht erlaubt sein. Wenn das nicht in irgend welchen Lizenzvereinbarungen steht, darfst Du das noch nicht mal kostenlos veröffentlichen.
Bei freier Software (solche unter diversen Opensource-Lizenzen) aber Beispielsweise wäre das alles erlaubt. Du könntest also etwas Zeit investieren und daraus eine Werkzeugsammlung zusammenstellen, die Dein Beratungsangebot sinnvoll ergänzt und das verkaufen.
Unmoralisch ist daran auch nichts, Du lässt Dich ja nicht für die Programme bezahlen, sondern für den Service, sie zusammenzustellen.
Unabhängig davon kannst Du natürlich auch schon eine Liste mit Links zu den Werkzeugen verkaufen. Ohne das Beratungsangebot wird das natürlich niemand haben wollen. Von daher würde ich auch empfehlen, diese Information als Bestandteil der (kostenpflichtigen) Beratung zu begreifen.
Grüße
Daniel