Hi,
Wenn Du an den FKK-Strand gehst, dann wird einfach von dir erwartet, daß Du dich nackig machst.
Das war auch beim FKK vor 100 Jahren so, das wird auch beim FKK in 100 Jahren so sein, und wenn da jetzt jemand kommt, der die Nackten verklagt, weil sie nackt sind und er selbst damit nicht einverstanden ist, dann ist in meinen Augen der Kläger ein Idiot ...
Soll das ernsthaft ein Vergleich sein?
Dazu wird dein Beispiel wohl erst wenn du sagstm jemand geht an den FKK-Strand und ein anderer macht Photos davon und veröffentlicht diese.
Und das ist strafbar!
Timo